Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Der ASB-Seniorenwohnpark bietet Plätze für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege an.

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Kurzzeit-/Verhinderungspflege ist die zeitlich begrenzte Nutzung vollstationärer Pflegeleistungen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn:

  • Im Anschluss an einem Krankenhausaufenthalt die Pflege zu Hause noch nicht möglich ist
  • die Pflegeperson verhindert ist wegegen Urlaub, Krankheit oder Überlastung
  • die häusliche Pflege zeitweise nicht ausreichend organisiert werden kann

Eine frühzeitige Anfrage, ob im gewünschten Zeitraum ein Kurzzeitpflegeplatz zur Verfügung steht, ist empfehlenswert. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 7 Tage.

Der ASB Seniorenwohnpark verfügt ausschließlich über Einzelzimmer, wobei sich zwei Bewohner ein Badezimmer teilen. Zur Grundausstattung gehören Pflegebett, Kleider- bzw. Wäscheschrank, Nachttisch, Kommode, Tisch und Stuhl.

Kosten der Kurzzeit-/Verhinderungspflege

Seit 1. Juli 2025 stehen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege grundsätzlich in einem gemeinsamen Jahresbudget zur Verfügung. Dieses beträgt bei Pflegegrad 2 bis 5 insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr.

Wesentliche Punkte:

  • Das Budget kann flexibel zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege aufgeteilt werden
  • Bereits im Kalenderjahr verbrauchte Leistungen vermindern den noch verfügbaren Betrag
  • Das Budget deckt bei stationärer Kurzzeit-/Verhinderungspflege ausschließlich die pflegebedingten Aufwendungen ab
  • Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden von diesem Betrag grundsätzlich nicht übernommen und verbleiben als Eigenanteil

Eine Kostenübernahme muss vorab bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Sozialdienst informieren Sie gern über die Kosten.

Entlastungsbetrag

Bei einer stationären Kurzzeit-/Verhinderungspflege kann der Entlastungsbetrag insbesondere zur Erstattung von Kosten verwendet werden, die das Pflegekassenbudget nicht übernimmt, etwa:

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten

Er ist keine Barauszahlung. Üblicherweise wird die Rechnung bezahlt, beziehungsweise eingereicht, und anschließend von der Pflegekasse bis zur verfügbaren Höhe erstattet. Falls Einkommen und Rücklagen nicht ausreichen, kann der Kurzzeitpflegegast oder sein gesetzlicher Vertreter beim zuständigen Sozialhilfeträger prüfen lassen, ob Hilfe zur Pflege oder eine andere Unterstützung möglich ist.

Vorgehen bei der Anfrage

Verfügbarkeit klären: Gewünschten Zeitraum, Pflegegrad, Mobilität, Demenz, medizinische Versorgung und besonderen Hilfebedarf mitteilen.

Pflegekasse kontaktieren: Kostenübernahme beantragen und damit den Restbetrag des gemeinsamen Jahresbudgets abfragen.

Unterlagen vorbereiten: Antragsformulare ausfüllen (siehe Download/Formulare), Pflegegradbescheid, Medikamentenplan, ärztliche Unterlagen, Versichertenkarte, Vollmachten sowie Kontaktdaten von Angehörigen und Ärzten u.a. dem Sozialdienst des ASB Seniorenwohnpark Falkensee zukommen lassen.

Vertragsabschluss: Termin mit dem Sozialdienst zum Vertragsabschluss und zur Abgabe der Medikation und weiterer Verbrauchsmaterialen bzw. Hilfsmitteln ausmachen.