Häufige Fragen / FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Aufnahme, Leben und Pflege im ASB Seniorenwohnpark Falkensee und zur Kurzzeitpflege.
Unser Angebot richtet sich an Menschen mit einem Pflegebedarf, die in der eigenen Wohnung nicht mehr gut betreut und versorgt werden können.
Dabei legen wir den Fokus auf Förderung der Selbstständigkeit unserer Bewohnerinnen und Bewohner, unterstützen da, wo Hilfe notwendig ist und fördern so die Selbstbestimmung und Autonomie.
Die Abgabe der Antragsformulare (siehe Downloads/Formulare/Antragsformulare) gewährleistet den Vermerk auf unserer Warteliste. Unser Sozialdienst informiert Sie, welche Dokumente Sie weiterhin zur Antragstellung vorlegen müssen.
Für die Aufnahme in eine stationäre Einrichtung wie den ASB Seniorenwohnpark ist die Einstufung in einen Pflegegrad (mindestens 2) erforderlich.
Unser Sozialdienst berät Sie gern bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad.
Jeder Umzug ist immer eine weitreichende Entscheidung. Schauen Sie sich gern unsere Einrichtung, ein Zimmer und das Außengelände vorher an und gewinnen Sie einen Eindruck von der Atmosphäre in unserem Haus.
Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin mit dem Sozialdienst.
Die Einzelzimmer verfügen standardmäßig über ein Pflegebett, einen Kleider- bzw. Wäscheschrank, einen Nachttisch, eine Kommode, einen Tisch und einen Stuhl.
Die Zimmer sind durchschnittlich 16 bis 17 m² groß. Eigene Möbel und persönliche Gegenstände können nach Absprache mitgebracht werden und helfen dabei, eine vertraute und persönliche Wohnatmosphäre zu schaffen.
Bei der Ausstattung sollten Sie darauf achten, dass die Sicherheit gewährleitet ist und die Pflege nicht beeinträchtigt wird. Dazu stehen wir Ihnen mit unseren Erfahrungen beratend zur Seite.
Der ASB Seniorenwohnpark erbringt pflegerische und betreuerische Leistungen. Anhand einer strukturierten Informationssammlung besprechen wir gemeinsam mit Ihnen was Ihnen selbst noch gut gelingt und wo Sie welche Unterstützung durch unsere Pflegekräfte benötigen. Danach wird Ihre individuelle Pflegeplanung erstellt. Die Pflegeplanung wird fortlaufend auf Aktualität geprüft und an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Dabei wird auch festgelegt, an welchen Aktivitäten Sie gern teilnehmen möchten, wo Ihre Interessen liegen und was Ihnen Freude bereitet. Dem entsprechend begleiten wir Sie durch den Tag. Angebote können sein: Sportgruppe, Singekreis, Bastelgruppe, Bingonachmittag u.v.a.m. Unsere Betreuungsleistungen sind als Angebot zu verstehen und die Teilnahme ist nicht verpflichtend.
Zur Behandlungspflege gehören alle ärztlich angeordneten Maßnahmen. Diese werden durch unser geschultes Pflegepersonal erbracht. Voraussetzung ist, dass unsere Bewohnerinnen und Bewohner bei der Umsetzung dieser Maßnahmen mitwirken.
Die ärztliche Betreuung erfolgt weiterhin durch den behandelnden Hausarzt.
Wichtig ist, dass der Arzt in der Einrichtung Hausbesuche macht und mit unseren Pflegefachkräften medizinische Probleme oder Behandlungsweisen bespricht und dokumentiert. Sollte Ihr bisheriger Hausarzt dazu keine Kapazitäten haben, vermitteln wir Sie gern zu einem unserer Kooperationsärzte. Generell gilt weiterhin die freie Arztwahl.
Der ASB Seniorenwohnpark versteht sich als gemischtgeriatrische Einrichtung. Das heißt, bei uns leben Menschen mit und ohne Demenz zusammen. Um allen das Miteinander so angenehm wir möglich zu machen, achten wir darauf, dass auf den Wohnetagen eine möglichst hohe Homogenität der Gruppe gewährleistet ist.
Ja. Der ASB Seniorenwohnpark pflegt Kooperationen mit Physiotherapeuten, Logopäden u.Ä. Des Weiteren können wir auf Wunsch Friseur- und Fußpflegeangebote vermitteln. Für die Preise und Leistungen der Anbieter tragen wir keine Verantwortung.
Die Verpflegung mit Nahrungsmitteln und Getränken ist Bestandteil des Leistungsangebots des ASB Seniorenwohnparks. In unserer hauseigenen Küche werden täglich zwei Gerichte frisch gekocht. Von dort werden auch die Nahrungsmittel für Frühstück, Kaffeezeit und Abendessen auf die Wohnetagen geliefert. Zudem gibt es noch ein zweites Frühstück mit Obst, Joghurt u.Ä. Allergien, Unverträglichkeiten oder medizinisch erforderliche Ernährungsformen sollten im Aufnahmegespräch mitgeteilt werden. Die Mahlzeiteneinnahme erfolgt meist gemeinsam in der Wohngruppenküche auf der Wohnetage.
Angehörige und Freunde sind wichtige Bezugspersonen. Wie zuhause auch können Sie jederzeit Besuch empfangen. Aus Rücksicht auf die Mitbewohner sind Besuche außerhalb der üblichen Tageszeit (vor 09.00 Uhr und nach 20.00 Uhr) mit dem Pflegepersonal abzusprechen.
Bei Fragen oder Veränderungen ist ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Mitarbeitenden wichtig. Auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dem Datenschutz verpflichtet. Daher geben wir nur den Angehörigen Auskunft zu persönlichen Gegebenheiten, die auch entsprechend bevollmächtigt sind. Für pflegerelevante Absprachen gibt es die Pflegesprechstunde. Da können Sie sich täglich zwischen 13.15-14.15 Uhr an die Mitarbeiter wenden. Organisatorische und aufnahmerelevante Fragen beantwortet Ihnen gern der Sozialdienst.
Die Kostensetzen sich wie folgt zusammen:
Pflegeleistungen (einschließlich des Umlagebetrags gemäß Pflegeberufegesetz)
Die Pflegekasse übernimmt die gesetzlich vorgesehenen pflegebedingten Kosten im Rahmen der jeweiligen Leistungsansprüche entsprechend dem aktuellen Pflegegrad.
Zudem tragen alle Bewohnerinnen und Bewohner einen einheitlichen Zuzahlungsbetrag, den sogenannte „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ (EEE). Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Pflegegrad sie eingestuft sind. Es wird also nicht teurer, wenn sich der Pflegegrad erhöht.
Entsprechend dem Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI reduziert sich der EEE bei einem vollstationären Aufenthalt prozentual je nach Aufenthaltsdauer.
Unterkunft und Verpflegung
Im Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sind, unter Anderem, die Versorgung mit Speisen und Getränken, die Wäscheversorgung, Strom, Wasser, Abwasser, Heizkosten und die Müllabfuhr enthalten.
Investitionskosten
Die Investitionskosten sind die Kosten, die dem ASB Seniorenwohnpark im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen.
Die einzelnen Entgeltbausteine werden jährlich mit den Kostenträgen verhandelt. Die aktuell geltenden Kostensätze sind in der aktuellen Entgelttabelle einzusehen.
Was passiert, wenn die Rente und das eigene Einkommen nicht ausreichen?
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die verbleibenden Kosten zu tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger in Betracht kommen.
Gibt es zusätzliche Kosten?
Es werden auch Zusatz- und Komfortleistungen angeboten. Die Art der Leistungen und die Kosten sind dem Wohn- und Betreuungsvertrag zu entnehmen.
Ja. Der ASB Seniorenwohnpark verfügt über Kurzzeitpflegeplätze, die eingestreut in die vollstationäre Pflegestruktur angeboten werden. Die Voraussetzungen und die aktuelle Verfügbarkeit sollten direkt mit dem Sozialdienst geklärt werden.
Neben den notwendigen persönlichen und medizinischen Unterlagen sind vor allem Dinge hilfreich, die den Alltag vertraut machen. Dazu können gehören:
- persönliche Kleidung,
- Schuhe und Hausschuhe,
- Hygieneartikel,
- Brille und Hörhilfen, Hilfsmittel
- persönliche Dokumente,
- Medikamente nach Absprache,
- Fotos und Erinnerungsstücke,
- vertraute persönliche Gegenstände
Sie haben Fragen zur Aufnahme, zur Finanzierung oder zum Pflegeangebot? Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrer individuellen Situation.
ASB Seniorenwohnpark Falkensee
Ruppiner Straße 20
14612 Falkensee
